Steuerrecht

Gewerbesteuerfreiheit für die freien Berufe verfassungsgemäß, BVerfG - Beschluss vom 15. Januar 2008

Zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, Niedersächsisches FG - Urteil vom 17.01.2008




Gewerbesteuerfreiheit für die freien Berufe verfassungsgemäß, BVerfG - Beschluss vom 15. Januar 2008

AZ: 1 BvL 2/04

Mit Beschluss vom 15.01.2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, dass die Einkünfte freier Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Der Erste Senat führt zur Begründung der Entscheidung aus, dass u. a. bei den freien Berufen die besondere Bedeutung der persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung der Arbeit, verbunden mit einem häufig höchstpersönlichen Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber, auch heute noch erhebliche Unterschiede zu den Gewerbetreibenden bestehen.

Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass die Regelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz - EStG (die sogenannte "Abfärberegelung"), wonach die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei und nicht hiergegen verstoße.

Ziel der „Abfärberegelung“ sei in erster Linie, die Ermittlung der Einkünfte gemischt tätiger Personengesellschaften zu vereinfachen, indem sie alle Einkünfte typisierend auf die Einkunftsart gewerblicher Einkünfte konzentriert. Weiterer Zweck bestehe in der Sicherung des Gewerbesteueraufkommens. Sie soll verhindern, dass gewerbliche Einkünfte einer Gesellschaft mit verschiedenen Tätigkeiten wegen fehlender ausreichender Abgrenzungskriterien der Grundsteuer entzogen wird.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben, Niedersächsisches FG - Urteil vom 17.01.2008

10 K 103/07

Nach der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes ist die zum 01.01.2006 erfolgte Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben verfassungsgemäß.

Die im privaten Bereich anfallenden Steuerberatungskosten erfüllen nach Auffassung des Gerichts nicht die für die Anerkennung als Sonderausgaben erforderliche Voraussetzung der Unvermeidbarkeit derartiger Kosten. Diese Voraussetzung sei nur bei Gewerbebetrieben gegeben, die ihre gewerblichen Einkünfte mit Hilfe eines Steuerberaters feststellen lassen. Es genüge demnach, wenn in diesem gewerblichen Bereich entstehende Steuerberatungskosten weiterhin als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können.