Vertragsrecht

Widerruf eines Fitnessvertrages bei Gewinn eines Probetrainings, Urteil des LG Koblenz vom 02.10.2007

Sittenwidrige Schädigung durch Grundstückserwerb bei Verleitung des Verkäufers zu „Vertragsbruch“ eines Verkäuferangebotes, OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2007

Tilgungsbestimmung bei Zahlung auf eine Darlehensverbindlichkeit mit einer Kapitallebensversicherung, BGH Urteil vom 20.11.2007

Zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln bei Verbrauchserfassungsgeräten, Urteil des BGH vom 19. Dezember 2007






Widerruf eines Fitnessvertrages bei Gewinn eines Probetrainings, Urteil des LG Koblenz vom 02.10.2007

Az: 6 S 19/07

Ein Verbraucher kann einen im Rahmen eines Probetrainings abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen. Ein solcher Vertrag stellt ein Haustürgeschäft dar.

Ein Haustürgeschäft liegt dann vor, wenn der Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages anlässlich einer vom Unternehmer durchgeführten Freizeitveranstaltung bestimmt worden ist (§ 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Ein kostenloses Probetraining ist eine solche Freizeitveranstaltung im Sinne von § 312 BGB. Denn der Verbraucher muss im Rahmen einer gewonnenen Trainingsstunde noch nicht mit Verkaufstätigkeiten des Unternehmens (Fitnessstudiobetreiber) rechnen und fällt somit in den Schutzbereich der verbraucherschützenden Regelung über das Widerrufsrecht. Dabei ist unerheblich, dass der Verbraucher den Vertrag freiwillig unterzeichnet hat.

Sittenwidrige Schädigung durch Grundstückserwerb bei Verleitung des Verkäufers zu „Vertragsbruch“ eines Verkäuferangebotes, OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2007

Az: 5 U 846/06

Der Erwerber eines Grundstücks kann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn er weiß, dass der Veräußerer dasselbe Grundstück bereits einem anderem Interessenten bindend zum Kauf angeboten hat.

Ein Sittenverstoß kann jedoch auch in einem solchen Fall nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden, bei der auch die seit Abgabe des Verkaufsangebots vergangene Zeit, die inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen und die Vertragstreue des Angebotsempfängers zu berücksichtigen sind.

Tilgungsbestimmung bei Zahlung auf eine Darlehensverbindlichkeit mit einer Kapitallebensversicherung, BGH Urteil vom 20.11.2007

AZ: XI ZR 259/06

Wenn bei einem endfälligen Kredit mit Tilgungsaussetzung die Tilgung aus einer Kapitallebensversicherung erfolgen sollte, so bezieht sich die Tilgungsabrede regelmäßig nur auf die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen. Das Risiko der unvollständigen Abdeckung trägt grundsätzlich der Darlehensnehmer.

Zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln bei Verbrauchserfassungsgeräten, Urteil des BGH vom 19. Dezember 2007

Az: XII ZR 61/05

a) Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.