Die Hausratsaufteilung

Welche Dinge zählen zum Hausrat?

Wie wird die Hausratsteilung durchgeführt?




Welche Dinge zählen zum Hausrat?

Im Falle der Scheidung oder Trennung muss das bisher gemeinsame Vermögen der Ehegemeinschaft auf die zukünftig geschiedenen Ehepartner aufgeteilt werden.

Grundsätzlich gehören zum Hausrat alle Gegenstände, die nach dem Vermögen und den Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder für die Wohnung, Hauswirtschaft und ihr Zusammenleben bestimmt sind oder üblicherweise in der Familie oder im Haushalt verwendet werden. Zum Hausrat gehören also insbesondere Möbel, Teppiche, CDs, Geschirr, Besteck, Wäsche, Bücher, Bilder und ähnliches.

Nicht zum Hausrat dagegen sind folgende Dinge zu zählen:
- Gegenstände, die ausschließlich als Kapitalanlage bestimmt sind (z.B.
Aktien)
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (z.B. Kleidung)

Wie wird die Hausratsteilung durchgeführt?

Zunächst wird versucht, die einvernehmliche Einigung der Ehepartner zu erreichen. Sollte die Einigung nicht erfolgreich sein, entscheidet das Familiengericht über die Hausratsteilung nach billigem Ermessen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalles, insbesondere das Wohl der Kinder berücksichtigt.