Ehevertrag

Wozu braucht man einen Ehevertrag?

Wie schließt man einen Ehevertrag?

Was regelt man in einem Ehevertrag?




Wozu braucht man einen Ehevertrag?

Die Scheidungsquote nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Um die Streitigkeiten im Falle des Scheiterns einer Ehe vorzubeugen, besteht die Möglichkeit in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die Gütertrennung, Unterhalts- und Versorgungsansprüche für den Scheidungsfall festlegen.

Wie schließt man einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder auch während der Ehe geschlossen werden. Wenn die Ehepartner sich für die Schließung eines Ehevertrages entschieden haben, muss der Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (anwaltliche Vertretung empfehlenswert) vor einem Notar vereinbart werden (§ 1410 BGB).

Was regelt man in einem Ehevertrag?

In einem Ehevertrag können Regelungen zum:

- Güterstand,
- Versorgungsausgleich und
- nachehelichen Unterhalt

getroffen werden.

Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag können die Eheleute einen anderen Güterstand wählen, nämlich Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.