Fragen und Antworten zum Fernabsatzrecht

Was sind Fernabsatzverträge?

Welche besonderen Regeln gelten für Fernabsatzgeschäfte?

Welche Informationspflichten bestehen für den Unternehmer bei Fernabsatzgeschäften?

Welche Widerrufsmöglichkeiten stehen dem Verbraucher zu?

Bestehen Ausnahmen für besondere Fernabsatzgeschäfte?




Was sind Fernabsatzverträge?

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ausschließlich durch „Fernkommunikationsmittel“ geschlossen werden. Zu den Dienstleistungen gehören auch Finanzdienstleistungen wie Kreditgewährung oder Versicherung. „Fernkommunikationsmittel“ sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefongespräche, Telefax, Internet und E-mail, Rundfunkdienste etc.

Welche besonderen Regeln gelten für Fernabsatzgeschäfte?

Anders als beim Vertragsschluß zweier gleichzeitig Anwesender ist die Kommunikation zwischen den Parteien bei Fernabsatzgeschäften reduziert, und die Inaugenscheinnahme des Vertragsgegenstands durch den Verbraucher erschwert. Der Verbraucher könnte sich aufgrund der technischen Mittel unbeabsichtigt in eine Vertragsbeziehung begeben. Zugleich besteht das (gesetzlich unterstellte) Ungleichgewicht zwischen absetzendem Unternehmer und erwerbendem Verbraucher. Vor diesem Hintergrund enthalten die Vorschriften zu Fernabsatzgeschäften besondere Aufklärungs- und Informationspflichten des Unternehmers und besondere Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte des Verbrauchers.

Welche Informationspflichten bestehen für den Unternehmer bei Fernabsatzgeschäften?

Der Unternehmer hat den Verbraucher über alle Vertragsbedingungen – einschließlich etwaiger AGB – umfassend zu informieren. Hierneben gelten für Fernabsatzgeschäfte besondere dem Vertragstypus angepaßte Aufklärungspflichten, z.B. hinsichtlich der Identität des Unternehmers, der wesentlichen Eigenschaften des Produkts, zusätzliche Versand- bzw. Lieferkosten, etwaige Mindestlaufzeiten (z.B. bei Abonnements) etc.

Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen sind von Seiten des Unternehmers zusätzlich u.a. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens und die zuständige Aufsichtsbehörde, besondere finanzielle Vertragsrisiken, die vertraglichen Kündigungsbedingungen und zwischen den Parteien vereinbarte(n) Korrespondenzsprache(n) anzugeben.

Besondere Bedeutung haben zudem die Informationspflichten des Unternehmers zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Vgl. hierzu unten.

Die Informationen müssen dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragserfüllung bzw. vor Abgabe der Vertragserklärung (bei Finanzdienstleistungsverträgen) vorliegen.

Welche Widerrufsmöglichkeiten stehen dem Verbraucher zu?

Der Verbraucher genießt beim Abschluß von Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Während dieser Zeit kann der Verbraucher seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. In Empfang genommene Artikel sind vom Verbraucher auf Kosten und Gefahr des Unternehmers an diesen zurückzusenden.

Über das Widerrufsrecht ist der Verbraucher besonders zu informieren – etwaige Versäumnisse des Unternehmers in dieser Hinsicht können das Widerrufsrecht verlängern und gehen zu seinen Lasten. Bei Fernabsatzgeschäften über den Versand von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Empfang der Ware durch den Verbraucher zu laufen. Aus Unternehmenssicht geht diese Absatzform daher mit der drohenden faktischen Möglichkeit der Verbraucher einher, einen Artikel bis zu zwei Wochen ausgiebig „auszuprobieren“ und dann auf Kosten des Unternehmers rückzureichen.

Bestehen Ausnahmen für besondere Fernabsatzgeschäfte?

Einige wichtige Ausnahmen von den vorgenannten Grundsätzen seien hier aufgeführt.

Zum einen unterfallen einige Vertragstypen überhaupt nicht den Fernabsatzvorschriften: Dies sind z.B. Verträge über Fernunterricht, über Versicherungsvermittlung, über die Lieferung von Lebensmitteln oder Beherbergungs- und Beförderungsleistungen (Hotel- und Flugbuchungen).

Zum anderen existiert für bestimmte Fernabsatzgeschäfte kein Widerrufsrecht für den Verbraucher: Dies sind z.B. Verträge über die Lieferung von Auftrags- bzw. Maßarbeiten nach Kundenwunsch, über die Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (nach Entfernen des Siegels durch den Verbraucher), über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Lieferung von Sachen oder Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (typischerweise Aktien, Anleihen, Zertifikate und andere Wertpapiere).